Paarberatung

Paar- und Sexualtherapeutische Praxis

D Y A D E  -  die Praxis für Paare

Dipl.-Psych. Manfred Soeder | Dipl.-Psych. Dana Prentki

Eheberatung

Honorar

 

Paare und Einzelpersonen

Alle Preisangaben sind inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer auf umsatzsteuerpflichtige (nicht-heilkundliche) Leistungen.

Die Kosten berechnen sich nur nach der in Anspruch genommenen Zeit, unabhängig davon, ob nur ein Partner oder beide Partner an der Sitzung teilnehmen.

Die Dauer der Sitzungen schwankt in der Regel zwischen 60 bis 75 Minuten für Einzelgespräche und zwischen 75 bis 90 Minuten für Paargespräche.

 

Erstgespräch
  • Halbstündiges unverbindliches Vorgespräch: kostenlos (außer am Wochenende)
  • Verlängerung des Vorgespräches: EUR 22,00 je viertel Stunde zahlbar vor Ort in bar

 

Folgegespräche
  • EUR 88,00 pro Zeitstunde zahlbar per Überweisung auf Rechnung *

Dauer

60 Minuten 75 Minuten 90 Minuten

Therapie, Beratung,
Coaching, Diagnostik

88,00 110,00 132,00

Zuschläge

     
Wochenende (+ 50 %) 44,00 55,00 66,00
Therapeutenpaar (+ 100 %) 88,00 110,00 132,00

*) ab 01.01.2012: EUR 90,00

 

Sozialtarif
  • Für Schüler, Studenten und Auszubildende (beide Partner): EUR 60,00 pro Sitzung pauschal zahlbar vor Ort in bar
  • Arbeitssuchende (beide Partner): EUR 75,00 pro Sitzung pauschal zahlbar vor Ort in bar

 

Liberales Ehevorbereitungsgespräch
  • Unser Hochzeitsgeschenk für Paare sechs Monate vor bis zwölf Monate nach der Eheschließung einmalig kostenlos außer am Wochenende.

 

Kostenübernahme

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Kosten für psychotherapeutische Leistungen bei uns weder über die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen, noch über die Beihilfe geltend gemacht werden können, da wir außerhalb der drei anerkannten Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, Tiefenpsychologie) arbeiten.

Psychotherapie ist nach Definition der deutschen Sozialgesetzgebung immer Einzelbehandlung. Systemische Therapie ist daher im deutschen Kassensystem bisher noch nicht als erstattungsfähiges Verfahren anerkannt. Das gilt auch für andere psychologische Praxen, die in diesem Bereich arbeiten.

Bei Leistungen außerhalb der Psychotherapie, wie z.B. bei der Paartherapie, handelt es sich nach Sozialgesetzbuch um Konfliktbewältigung und nicht um Heilkunde. Daher sind diese Verfahren generell nicht von der Krankenversicherung abgedeckt, selbst dann nicht, wenn Sie von einem Ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt wird, der innerhalb des Kassensystems arbeitet.

Unsere Rechnungen enthalten aus diesen Gründen keine Gebührenziffern, die die Abrechnung mit der Krankenkasse ermöglichen würden. Wir stellen auch keine Diagnosen nach ICD (International Classification of Deseases) für Anträge zur Kostenübernahme. Sie treffen bei uns auf keine Bereitschaft, nicht erstattungsfähige Leistungen auf dem Papier erstattungsfähig aussehen zu lassen.

 

Klientenzugang

 

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